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Semesterbeginn ist jeweils der 1. April und 1. Oktober. Musikalische Früherziehung, musikalische Grundausbildung, Musizieren für Mutter und Kind beginnen jeweils nach den Sommerferien.

Monatliche Unterrichtsentgelte, gültig ab 01.04.2009

Einzelunterricht

Kinder und Jugendliche Erwachsene

Auswärtige Kinder und Jugendliche

15 Minuten/ Woche (nur in Zusammenhang mit Partner- oder Gruppenunterricht)

*37,50 € 60,00 € 54,00 €
20 Minuten/ Woche *50,00 € 80,00 € 72,00 €
25 Minuten/ Woche *62,50 € 100,00 € 90,00 €
30 Minuten/ Woche *75,00 € 120,00 € 108,00 €
40 Minuten/ Woche *100,00 € 160,00 € 144,00 €
50 Minuten/ Woche *125,00 € 200,00 € 180,00 €
60 Minuten/ Woche *150,00 € 240,00 € 216,00 €

Partnerunterricht (2-er Gruppe)

30 Minuten/ Woche *37,50 € 60,00 € 54,00 €
40 Minuten/ Woche *50,00 € 80,00 € 72,00 €
50 Minuten/ Woche *62,50 € 100,00 € 90,00 €
60 Minuten/ Woche *75,00 € 120,00 € 108,00 €

Gruppenunterricht

3 - 5-er Gruppe 40 Minuten *40,00 € 55,00 € 50,00 €
3 - 5-er Gruppe 50 Minuten *50,00 € 70,00 € 62,50 €
3 - 5-er Gruppe 60 Minuten *60,00 € 82,50 € 75,00 €
ab 6-er Gruppe 60 Minuten *30,00 € 50,00 € 40,00 €

Schnupperkurse für Kinder von 6 bis 10 Jahren (2 - 4 Teilnehmer)

4 Schnupperstunden á

30 Min. (bis 3 Kinder) bzw.

40 Min. (bei 4 Kindern)

30,00 € -- 30,00 €

Klassenunterricht

Musikalische Früherziehung (Grundausbildung)

Klasse mit 7 - 12 Schülern, 50 Minuten/ Woche

22,50 € - - 22,50 €

Musizieren für Mutter und Kind

Klasse mit 7 - 10 Kinder, 45 Minuten/ Woche

25,00 € - - 25,00 €

Elementares Musizieren

Klasse mit 3 - 5 Kinder, 30 Minuten/ Woche

25,00 € - - 25,00 €

Ergänzungsfächer

Orchester, Spielkreise, Ensembles - - - - - -

 

* Die Gemeinde Weil der Stadt gewährt Kindern und Jugendlichen sowie Studenten, Auszubildenden, Praktikanten, Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden mit Hauptwohnsitz in Weil der Stadt eine Ermäßigung des Unterrichtsentgeltes nach Ziff. I, Tarif 1 (bezuschusste Entgelte).

 

Für das zweite Einzelentgelt innerhalb einer Familie wird eine Ermäßigung von 20%, für das dritte 40%, und jedes weitere eine Ermäßigung von 60% gewährt. Der höchste Einzelbetrag innerhalb einer Familie wird als erstes Einzelentgeld festgelegt. Die weitere Rangfolge richtet sich nach der Höhe der Beträge.

 

Familienpassinhaber erhalten generell einen Nachlass von 40% (Sozialermäßigung). Der Familienpass ist der Verwaltung unaufgefordert und auch bei Verlängerung rechtzeitig unaufgefordert vorzulegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung für diese Zeit.

Die Ermäßigungen werden mit den Unterrichtsentgelten direkt verrechnet.

 


Dieses Entgeltverzeichnis tritt am 1. April 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Entgeltverzeichnis vom 1. Oktober 2008 außer Kraft.


Weil der Stadt, den 24. März 2009


gez. Straub
Bürgermeister