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Monatliche Gebühren für den Unterricht:

Gülig ab 01.04.2007

Einzelunterricht
Kinder und Jugendliche
Erwachsene
Auswärtige Kinder und Jugendliche
15 Minuten/Woche (nur in Zusammenhang mit Partner- oder Gruppenunterricht) 45,00 € *60,00 € *54,00 €
20 Minuten/Woche 60,00 € *80,00 € *72,00 €
25 Minuten/Woche 75,00 € *100,00 € *90,00 €
30 Minuten/Woche
90,00 €
*120,00 €
*108,00 €
40 Minuten/Woche
120,00 €
*160,00 €
*144,00 €
50 Minuten/Woche
150,00 €
*200,00 €
*180,00 €
60 Minuten/Woche
180,00 €
*240,00 €
*216,00 €
Partnerunterricht (2-er Gruppe)
30 Minuten/Woche 37,50 € *60,00 € *54,00 €
40 Minuten/Woche 50,00 € *80,00 € *72,00 €
50 Minuten/Woche 62,50 € *100,00 € *90,00 €
60 Minuten/Woche 75,00 € *120,00 € *108,00 €
 Gruppenunterricht
 
Kinder und Jugendliche
Erwachsene
Auswärtige Kinder und Jugendliche
3-5er Gruppe 40 Minuten
40,00 €
*55,00 €
*50,00 €
3-5er Gruppe 50 Minuten
50,00 €
*70,00 €
*62,50 €
3-5er Gruppe 60 Minuten
60,00 €
*82,50 €
*75,00 €
6-8er Gruppe 60 Minuten
30,00 €
*50,00 €
*40,00 €
Klassenunterricht

Musikalische Früherziehung (Grundausbildung) Klasse mit 7-12 Schülern; 50 Min./Woche

22,50 €
-
22,50 €
Musizieren für Mutter und Kind; 45 Min./Woche 7-10 Kinder
25,00 €
-
25,00 €
Elementares Musizieren 3-5 Schülern; 30 Min./Woche
25,00 €
-
25,00 €
Ergänzungsfächer
Orchester, Spielkreise, Ensembles
Ohne Entgelt
* Die Gemeinde Weil der Stadt gewährt Kindern und Jugendlichen sowie Studenten,Auszubildenden, Praktikanten,Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden mit Erstwohnsitz in Wel der Stadt eine Ermäßigung des bezuschussten Unterrichtsentgelts.

Instrumentenmiete

Das Entgelt für die Anmietung städtischer Musikinstrumente beträgt monatlich bei einer Höhe der Anschaffungskosten des Instruments:

bis  250,00 €   8,00 €
250,01 bis  500,00 € 14,00 €
500,01 € bis 1 000,00 €  17,00 €
über 1 000,00 € 20,00 €
Ein Musikinstrument wird an denselben Schüler in der Regel höchstens für die Dauer von 6 Monaten vermietet.

Familienermäßigung

Für das zweite Einzelentgelt innerhalb einer Familie wird eine Ermäßigung von 20 %, für das dritte und jedes weitere eine Ermäßigung von 40 % gewährt. Der höchste Einzelbetrag innerhalb einer Familie wird als erstes Einzelentgelt festgelegt. Die weitere Rangfolge richtet sich nach der Höhe der Beträge.

Erwachsene werden nicht in die Ermäßigungsregelung einbezogen.

Inhaber des Familienpasses der Stadt Weil der Stadt erhalten auf alle Einzelentgelte des Klassen-, Partner- und Gruppenunterrichts eine Ermäßigung von 40%. Dies setzt die rechtzeitige unaufgeforderteVorlage des (verlängerten) Familienpasses voraus.

Schüler, die bisher keinen Instrumentalunterricht an der Musikschule Weil der Stadt hatten (Neuanmeldungen),erhalten für ein Semester eine Ermäßigung von 20% auf die Entgelte des Partner- und Gruppenunterrichts.

Die Ermäßigungen werden direkt mit den Unterrichtsentgelten verrechnet.

Semesterbeginn: 1. April und 1. Oktober
Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung,Musizieren für Mutter und Kind jeweils nach den Sommerferien
 
  Dieses Entgeltverzeichnis tritt am 1.April 2007 in Kraft.
  Gleichzeitig tritt das Entgeltverzeichnis vom 1. November 2006 außer Kraft
 
  Wel der Stadt, den 21. Juni 2006
 
  gez. Straub
  Bürgermeister
 
  (Beschluss des Gemeinderats der Stadt Wel der Stadt vom 27.02.2007)
 

 

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